Förderung beantragen
Welche Projekte werden gefördert, wer kann die Förderung beantragen und wie macht man das genau? Hier findest du alles Wissenswertes rund um die Förderung.

1. Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Projektförderanträge können schriftlich (Hamburger Klimaschutzstiftung, Karlshöhe 60d, 22175 Hamburg), oder über das Online-Antragsformular bei der Hamburger Klimaschutzstiftung eingereicht werden. Fragen und Anträge per E-Mail an:
moinzukunft@klimaschutzstiftung-hamburg.de
Ein Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit, z.B. aktueller Freistellungsbescheid
- Nachweis der Zeichnungsberechtigung, z. B. Auszug aus dem Vereinsregister
Der Förderantrag ist von einer für die Antrag stellende Organisation zeichnungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
2. Welche Art von Projekten fördert der #moinzukunft Hamburger Klimafonds?
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen mit klar dargelegtem Bezug und Fokus auf Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit (mit Bezug zu Klimaschutz). Die Projekte können einen pädagogischen, wissenschaftlichen, kulturellen, kommunikativen oder praktischen Ansatz verfolgen. Sie können beispielsweise eine klare CO2-Einsparung zum Ziel haben oder klimafreundliches Verhalten fördern, sie können aufklären über die Folgen des Klimawandels und lokale oder regionale Möglichkeiten des Klimaschutzes oder der Klimaanpassung. Weitere Informationen findest du in den Förderrichtlinien.
Wichtig: Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind.
3. Welche Förderungen sind ausgeschlossen?
Es können keine technischen und baulichen Maßnahmen/Innovationen gefördert werden. Ausgeschüttet werden keine investiven Mittel, sondern nur konsumtive. Weitere Informationen findest du in den Förderrichtlinien.
4. In welcher Höhe können Projekte gefördert werden?
Insgesamt stehen bis Ende 2022 300.000 Euro zur Verfügung. Die Förderhöhe beträgt maximal 20.000 Euro pro Projekt, Antragsteller und Jahr. Die Untergrenze für die Bearbeitung von Anträgen liegt bei einer Förderhöhe von 1.000 Euro.
Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung;
Voraussetzung für eine Förderung ist die Eigenbeteiligung des Antragstellers in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Diese Eigenbeteiligung muss mit Antragstellung nachgewiesen werden.
5. Wer kann Fördermaßnahmen beantragen?
Förderanträge können gemeinnützige Institutionen mit Sitz in Hamburg stellen:
- rechtsfähige, gemeinwohl-orientierte zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen,
- Sport- oder Schulvereine,
- Bildungs-, Sozial- oder Jugendhilfeträger,
- konfessionelle Gemeinden,
- Stiftungen,
- Verbände oder Institutionen
Die Projekte müssen einen klaren Themenfokus auf Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit (mit Bezug zu Klimaschutz) aufweisen.
6. Gibt es weitere Voraussetzungen für Antragsstellende?
Zuwendungen werden nur solchen Antragsstellenden bewilligt, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung zu gewährleisten und nachzuweisen.
Wichtig: Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind.
Alle Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung findest du in den Förderrichtlinien.
7. Wie läuft das Vergabeverfahren ab?
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördergelder bei Anträgen mit Fördersummen über 5.000 Euro erfolgt durch eine Jury, die mindestens zwei Mal im Jahr tagt.
Förderungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro können nach Prüfung in einem vereinfachten Verfahren durch die Hamburger Klimaschutzstiftung vergeben werden.
8. Welche Eingangsfristen gibt es?
Anträge für den #moinzukunft Hamburger Klimafonds können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Es sind dabei eine Bearbeitungszeit von mindestens 6 Wochen und bei Fördersummen über 5.000 EUR die Antragsfristen für Jurysitzungen zu beachten.
Termine 2. Halbjahr:
- 24.8. Einsendeschluss für Förderanträge
- ab 1.11. Start der Förderung von Projekten der 2. Förderrunde